1. Unternehmen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mit EIWTC S.à r.l., 7, rue de Parc, L-6684 Mertert, Luxemburg, R.C.S. Luxembourg B147591, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer LU23405978, geschlossenen Verträge. Kontakt: info@eiwtc.lu, +352 621 549 942. Geschäftsführer ist Klaus Wollscheid.
Sie betreffen Holzprodukte, Beschaffung und internationalen Handel sowie die unter EIWTC Security Advisory vereinbarten Beratungs- und Projektleistungen. EIWTC Security Advisory ist ein Geschäftsbereich von EIWTC S.à r.l. und kein gesonderter Vertragspartner.
„Kunde“ bezeichnet den jeweiligen Vertragspartner. Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, die zu Zwecken außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Regelungen ausdrücklich für Geschäftskunden gelten nicht für Verbraucher. Zwingende Vorschriften, insbesondere Verbraucherrechte und Vorschriften für öffentliche Aufträge, bleiben unberührt.
2. Einbeziehung, Angebote und Vertragsschluss
Die für den Auftrag bestimmte AGB-Fassung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und auf einem speicherbaren Datenträger, insbesondere als PDF per E-Mail, übermittelt. Sie wird nur bei wirksamer Einbeziehung Bestandteil des Vertrags. Der bloße Besuch der Website, eine Anfrage oder die Entgegennahme unverlangter Leistungen bedeutet keine Annahme.
Individuell vereinbarte Bedingungen und verbindliche Vergabeunterlagen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten, soweit sie vereinbart oder gesetzlich maßgeblich sind. Widersprüche werden vor Ausführung geklärt.
Website-Inhalte, Muster und Preisübersichten sind keine verbindlichen Angebote, sofern sie nicht ausdrücklich so bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien zustande; EIWTC bestätigt Leistungsumfang, Vergütung und maßgebliche Bedingungen in Textform, etwa per E-Mail. Eine Projektanfrage allein ist keine kostenpflichtige Terminbuchung. Gesetzliche Form- und Informationspflichten bleiben maßgeblich.
3. Eigenhandel und Vermittlung
Bei jedem Handels- oder Beschaffungsauftrag wird festgelegt, ob EIWTC im eigenen Namen verkauft, Beschaffungsleistungen erbringt oder einen Vertrag mit einem benannten Lieferanten vermittelt. Bei einer offengelegten Vermittlung wird der Warenvertrag mit diesem Lieferanten geschlossen; dessen Identität und Vertragsbedingungen werden dem Kunden vor Abschluss mitgeteilt.
Provisionen oder Beschaffungshonorare zulasten des Kunden bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Die Verantwortung von EIWTC für eigene Beratungs-, Auswahl- oder Vermittlungspflichten bleibt bestehen. Ein Wechsel des Vertragspartners erfolgt nicht stillschweigend.
4. Umfang der Beratungs- und Projektleistungen
Security Advisory umfasst ausschließlich die im Auftrag beschriebenen Leistungen, beispielsweise Tür- und Zutrittsplanung, Funktionskonzepte, technische Spezifikationen, Ausschreibungsunterstützung, Angebotsvergleiche, Sicherheits- und Resilienzberatung oder Schnittstellenkoordination. Detaillierte Konzepte und weiterführende Projektbegleitung sind nicht automatisch in einem einzelnen Beratungstermin enthalten.
EIWTC schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Bearbeitung sowie ausdrücklich vereinbarte Arbeitsergebnisse. Eine behördliche Genehmigung, Zertifizierung, Vergabeentscheidung oder vollständige Vermeidung von Sicherheitsvorfällen wird nicht zugesichert. Diese Abgrenzung beseitigt weder vereinbarte Leistungspflichten noch die Haftung für eigene Fehler.
Rechtsberatung, hoheitliche Prüfungen, gesetzlich vorbehaltene Berufsleistungen, Montage, Wartung, Bewachung und Notdienste gehören nur dann zum Auftrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart und von hierzu berechtigten Personen erbracht werden. Ein 24/7-Service oder eine ständige Überwachung wird durch diese AGB nicht begründet.
5. Mitwirkung und Projektgrundlagen
Der Kunde stellt die für den vereinbarten Auftrag erforderlichen und ihm verfügbaren Unterlagen rechtzeitig bereit, insbesondere Pläne, Türlisten, Nutzungsanforderungen, bekannte Risiken und technische Bestandsangaben. Er benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner und ermöglicht vereinbarte Zugänge unter Beachtung der örtlichen Sicherheitsregeln.
EIWTC prüft Unterlagen im Rahmen des Auftrags auf erkennbare Unstimmigkeiten und weist auf wesentliche Informationslücken hin. Nicht vereinbarte Aufmaße, zerstörende Prüfungen oder vollständige Bestandsaufnahmen sind nicht stillschweigend umfasst. Verzögerungen und vorhersehbare Mehrleistungen wegen fehlender oder geänderter Grundlagen werden mit dem Kunden abgestimmt; daraus folgt keine pauschale Haftungsbefreiung.
6. Arbeitsergebnisse, Änderungen und digitale Hilfsmittel
Format, Umfang, Bearbeitungsstand und vorgesehener Verwendungszweck von Berichten, Plänen und Leistungsverzeichnissen werden im Auftrag festgelegt. Als Entwurf, Muster oder ungeprüft gekennzeichnete Unterlagen sind keine freigegebenen Ausführungsunterlagen. Erforderliche produktspezifische Nachweise und behördliche Freigaben sind von den hierfür zuständigen Beteiligten einzuholen; die jeweilige Zuständigkeit wird im Projekt geklärt.
Änderungen des Auftragsumfangs, zusätzliche Varianten und weitere Überarbeitungsrunden werden einschließlich ihrer Auswirkungen auf Preis und Termin vorab vereinbart. Die unentgeltliche Behebung eigener Mängel ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.
Digitale oder KI-gestützte Hilfsmittel können die Bearbeitung unterstützen, ersetzen aber nicht die geschuldete fachliche Prüfung. Vertrauliche Kundendaten dürfen nicht entgegen vereinbarten Vertraulichkeits- oder Datenschutzanforderungen an externe Dienste übermittelt werden. Zusätzliche digitale Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; durch diese AGB allein entsteht kein Anspruch auf solche Leistungen.
7. Preise und Preisänderungen
Maßgeblich sind die vereinbarten Preise und der beschriebene Leistungsumfang. Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich Preise, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss den Gesamtpreis einschließlich Steuern und aller vorhersehbaren verpflichtenden Kosten; ist ein Gesamtpreis nicht berechenbar, werden Berechnungsgrundlage und mögliche Zusatzkosten mitgeteilt.
Stunden- und Tagessätze, Pauschalen, Mengenansätze, Reisekosten und etwaige Abschläge werden im Angebot ausgewiesen. Eine Kostenschätzung ist als solche zu kennzeichnen; absehbare wesentliche Überschreitungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
Lieferanten- oder Wechselkursänderungen führen nicht automatisch zu einer nachträglichen Erhöhung vereinbarter Festpreise. Eine Anpassung setzt eine wirksam vereinbarte, transparente Preisänderungsregel, eine neue Vereinbarung oder eine gesetzliche Grundlage voraus.
8. Nebenkosten und Leistungsnachweise
Verpackung, Transport, Zölle, besondere Entladung, Reisezeit, An- und Abfahrt sowie zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung oder auf gesetzlicher Grundlage berechnet. Soweit Kosten bei Vertragsschluss nicht feststehen, wird ihre Berechnung erläutert.
Bei Abrechnung nach Aufwand werden Tätigkeit, Zeit beziehungsweise Menge und vereinbarter Satz nachvollziehbar dokumentiert. Eine Mindeststunde, ein Abrechnungstakt oder ein Zuschlag gilt nicht allein aufgrund dieser AGB, sondern nur bei entsprechender Vereinbarung. Eine Leistungsbestätigung dokumentiert die Ausführung; sie bedeutet keinen Verzicht auf Mängelrechte.
9. Leistungs- und Liefertermine
Termine und Fristen ergeben sich aus dem Vertrag. Voraussichtliche Termine werden entsprechend bezeichnet. Benötigte Mitwirkung und vereinbarte Anzahlungen werden bei der Terminplanung berücksichtigt; ihr Einfluss auf Fristen muss transparent vereinbart sein.
Bei Verzögerungen informiert EIWTC über Ursache, Folgen und voraussichtliche Dauer. Gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung werden nicht ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften erfolgt eine Warenlieferung ohne gesondert vereinbarten Liefertermin spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss.
Ein unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis außerhalb zumutbarer Kontrolle kann Pflichten nur im gesetzlich zulässigen Umfang beeinträchtigen. Die betroffene Partei informiert unverzüglich und begrenzt die Folgen. Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben erhalten; eine gewöhnliche Beschaffungsstörung ist nicht automatisch höhere Gewalt.
10. Waren, Transport und Annahme
Bei Eigenhandel werden Produkt, Menge, Maße, Qualität, vorgesehene Verwendung, Nachweise und Lieferort im Angebot beschrieben. Bei Holzprodukten werden relevante Holzart, Feuchte, Sortierung und Toleranzen soweit erforderlich vereinbart. Natürliche Eigenschaften ersetzen keine zugesagte Beschaffenheit; Zertifizierungs- oder Herkunftsangaben müssen zur konkreten Lieferung passen. Ersatzprodukte bedürfen der Zustimmung des Kunden, soweit nicht eine wirksame Vereinbarung oder das Gesetz etwas anderes zulässt.
Lieferart, Transport, Entladung, Verpackung und Gefahrübergang werden ausdrücklich geregelt. Incoterms gelten nur unter Angabe der vereinbarten Klausel, des benannten Ortes und der Ausgabe. Gesetzliche Gefahrtragungsregeln bleiben unberührt; gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit der tatsächlichen Inbesitznahme durch sie oder einen benannten Dritten über.
Die Übergabe an eine beliebige anwesende Person begründet keine pauschale Empfangsvollmacht. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Annahmeverzögerung werden weitere Schritte und gegebenenfalls notwendige Lagerkosten vorher angezeigt und nach Vereinbarung oder Gesetz abgerechnet.
11. Übergabe und Prüfung von Arbeitsergebnissen
EIWTC übergibt Arbeitsergebnisse im vereinbarten Format und benennt erkennbare Prüfvorbehalte. Der Kunde teilt festgestellte Unstimmigkeiten möglichst zeitnah mit. Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn sie vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
Schweigen, Zahlung oder eine bloße Dateibereitstellung gelten nicht automatisch als vorbehaltlose Abnahme. Gesetzliche Prüf-, Rüge- und Verjährungsregeln sowie vereinbarte fachliche Freigabeabläufe bleiben bestehen.
12. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu bezahlen, soweit kein Skonto vereinbart wurde. Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regeln. Anzahlungen und Teilzahlungen müssen vorab vereinbart sein. Eine Änderung von Rechnungs- oder Lieferdaten löst nicht automatisch eine Bearbeitungsgebühr aus.
Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Eine Aussetzung weiterer Leistungen wegen Zahlungsverzugs erfolgt nur, soweit rechtlich zulässig und nach angemessener vorheriger Mitteilung. Nicht fällige Forderungen werden nicht allein aufgrund eines Zahlungsverzugs mit einer anderen Rechnung vorzeitig fällig.
13. Zahlungsverzug und Beitreibungskosten
Für Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen und mit öffentlichen Stellen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln über Zahlungsfristen, Verzugszinsen und Beitreibungskosten. Soweit deren Voraussetzungen vorliegen, können der gesetzliche Verzugszinssatz und die gesetzliche Beitreibungspauschale von 40 Euro sowie gesetzlich erstattungsfähige angemessene Mehrkosten beansprucht werden. Doppelberechnungen sind ausgeschlossen.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die hierfür maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen. Es wird insbesondere kein gewerblicher Verzugszinssatz oder automatischer 40-Euro-Betrag auf Verbraucher übertragen. Die gesetzlichen Informations- und Fälligkeitsvoraussetzungen sind einzuhalten.
14. Eigentumsvorbehalt
Soweit EIWTC Waren im eigenen Namen verkauft und ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung ihres Kaufpreises Eigentum von EIWTC. Rechte Dritter und zwingendes Recht am Belegenheitsort bleiben unberührt.
Eine Rücknahme oder Verwertung erfolgt ausschließlich auf rechtlich zulässigem Weg. Diese Klausel erlaubt weder eigenmächtiges Betreten fremder Räume noch eine unzulässige Stilllegung von Anlagen.
15. Nutzungsrechte an Beratungsunterlagen
Soweit der Auftrag nichts anderes regelt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche Recht, die vertragsgemäß erstellten Unterlagen für das vereinbarte Projekt zu verwenden. Eine hierfür notwendige Weitergabe an Planer, ausführende Unternehmen, Prüfer und Behörden ist erlaubt. Für eine vereinbarte Nutzung vor vollständiger Bezahlung gilt die jeweilige Projektvereinbarung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Vorhandene Methoden, allgemeine Vorlagen, Software und Rechte Dritter werden nicht übertragen. Eine gewerbliche Weiterveräußerung, Veröffentlichung oder Nutzung für andere Projekte bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht. Änderungen durch Dritte sind kenntlich zu machen; EIWTC haftet für solche Änderungen nur im Rahmen eigener gesetzlicher oder vertraglicher Verantwortung.
16. Terminänderungen und Ausfälle
Beide Parteien teilen notwendige Terminänderungen so früh wie möglich mit, möglichst mindestens 48 Stunden vorher. Diese organisatorische Vorlaufzeit begründet für sich genommen keine Ausfallpauschale.
Bei einer schuldhaft verursachten kurzfristigen Absage oder verhinderten Durchführung können nur vereinbarte und rechtlich zulässige Entgelte beziehungsweise nachgewiesene ersatzfähige Schäden verlangt werden. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte gehen vor.
17. Auftragsänderung, Stornierung und freiwillige Rücknahme
Eine einvernehmliche Änderung oder Beendigung wird in Textform dokumentiert. Gesetzliche Rechte zur Kündigung, zum Rücktritt und zur Vertragsauflösung bleiben unberührt. Erbrachte Leistungen und unumkehrbar eingegangene Verpflichtungen werden nur nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht abgerechnet; ersparte Kosten werden berücksichtigt.
Außerhalb gesetzlicher Ansprüche ist die freiwillige Rücknahme mangelfreier Ware gesondert zu vereinbaren. Rücknahmebedingungen und etwaige Kosten werden vor einer freiwilligen Rücknahme transparent vereinbart. Individuell hergestellte oder beschaffte Ware wird vor Bestellung als solche bezeichnet; dies beseitigt keine Mängelrechte.
18. Verbraucher: Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn
Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die beigefügte Verbraucherinformation samt Musterformular erläutert das grundsätzlich bestehende 14-tägige Widerrufsrecht. Sie wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Ein vorzeitiger Beginn einer Dienstleistung oder die vorzeitige Bereitstellung digitaler Inhalte setzt, soweit gesetzlich erforderlich, eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers voraus. Die Zustimmung zu diesen AGB allein ist weder ein solches Verlangen noch ein Verzicht auf das Widerrufsrecht. Gesetzliche Ausnahmen sind vor Vertragsschluss konkret mitzuteilen.
19. Beanstandungen und Mängelbearbeitung
Beanstandungen können unter info@eiwtc.lu oder an die in Ziffer 1 genannte Anschrift gerichtet werden. Eine nachvollziehbare Beschreibung und vorhandene Nachweise erleichtern die Bearbeitung. Eine ausschließliche Reklamation per Einschreiben wird nicht verlangt.
Geschäftskunden prüfen Waren und Ergebnisse entsprechend den anwendbaren gesetzlichen und vereinbarten Pflichten. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung mitzuteilen. Eine starre acht-tägige Ausschlussfrist oder ein Verlust aller Ansprüche allein durch Verarbeitung wird nicht vereinbart. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Rechte unabhängig hiervon.
20. Gesetzliche Gewährleistung
Für Warenverkäufe, Dienstleistungen und gegebenenfalls digitale Inhalte gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Mängel- und Konformitätsrechte. Bei Verkäufen an Verbraucher gilt insbesondere die gesetzliche Konformitätsgarantie für Waren mit ihrer grundsätzlich zweijährigen Frist ab Lieferung. Rechte wegen verborgener Mängel und sonstige zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
Herstellergarantien sind zusätzliche Ansprüche nach den jeweiligen Garantiebedingungen und ersetzen nicht die Verantwortung des vertraglichen Verkäufers. Aus diesen AGB folgt keine zusätzliche pauschale Produkt- oder Erfolgsgarantie von EIWTC für sämtliche Beratungsleistungen.
21. Haftung
EIWTC haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften für die Verletzung eigener vertraglicher und gesetzlicher Pflichten. Eine Beschränkung dieser Verantwortung bedarf einer ausdrücklichen, rechtlich zulässigen Vereinbarung.
Insbesondere werden Haftung bei Vorsatz oder grobem Verschulden, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Produkt-, Verbraucher- und sonstige gesetzliche Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Eine weitergehende projektspezifische Risikoverteilung bedarf einer gesonderten rechtlich zulässigen Vereinbarung.
Die Verantwortung für selbstständige Entscheidungen oder Leistungen anderer Projektbeteiligter richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Eigene Auswahl-, Hinweis-, Koordinations- oder Prüfpflichten von EIWTC bleiben bestehen.
22. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln nicht öffentliche technische, kaufmännische und sicherheitsrelevante Informationen vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Ausnahmen bestehen für rechtmäßig bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen sowie gesetzlich gebotene Offenlegungen. Erforderliche Empfänger werden im zulässigen Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Personenbezogene Daten werden nach dem anwendbaren Datenschutzrecht verarbeitet. Informationen hierzu enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Falls eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird vor ihrem Beginn eine erforderliche Vereinbarung geschlossen. Diese AGB ersetzen weder eine solche Vereinbarung noch eine erforderliche Einwilligung; sie begründen keine pauschale Erlaubnis zur Veröffentlichung von Kundennamen, Plänen oder Referenzen.
23. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Für den Vertrag gilt luxemburgisches Recht, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Verbraucher werden dadurch nicht des Schutzes zwingender Vorschriften beraubt, der ihnen ohne Rechtswahl zustehen würde. Zwingend anwendbare internationale Übereinkommen bleiben unberührt.
Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden wird, soweit rechtlich zulässig, die Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Luxemburg vereinbart. Für Verbraucher und sonstige zwingende Zuständigkeiten gelten die gesetzlichen Regeln; ein ausschließlich luxemburgischer Gerichtsstand wird ihnen nicht auferlegt.
Die Parteien bemühen sich zunächst um eine direkte Klärung. Verbraucher können sich, soweit zuständig, an den Service national du Médiateur de la consommation wenden: mediateurconsommation.public.lu. Eine Teilnahmeverpflichtung wird nur angenommen, wenn sie gesetzlich besteht oder gesondert zugesagt wurde. Der Zugang zu Gerichten bleibt erhalten.
24. Sprachfassungen und Schlussbestimmungen
Diese AGB werden auf Deutsch, Französisch, Englisch und Luxemburgisch bereitgestellt. Die Vertragssprache und die einbezogene Fassung werden bei Vertragsschluss festgehalten. Keine Sprachfassung hat allein wegen ihrer Veröffentlichung automatisch Vorrang; zwingende Regeln zur verbraucherfreundlichen Auslegung bleiben unberührt.
Für bestehende Verträge gilt die jeweils wirksam einbezogene Fassung. Eine neue Website-Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Änderungen und Nebenabreden werden aus Nachweisgründen in Textform dokumentiert, ohne gesetzliche Formvorgaben zu verdrängen.
Ist eine Bestimmung unwirksam, richten sich ihre Folgen nach dem anwendbaren Recht. Insbesondere wird eine unzulässige Klausel nicht automatisch durch die wirtschaftlich nächstliegende, für den Kunden belastendere Regel ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit rechtlich möglich.
Anhang A. Widerrufsinformation für Verbraucher
Widerrufsrecht
Bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, für den ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Frist beginnt bei Dienstleistungen und nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten mit dem Vertragsschluss. Bei Waren beginnt sie, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware erhalten haben. Bei mehreren Waren aus einer einheitlichen Bestellung mit getrennter Lieferung ist der Erhalt der letzten Ware maßgeblich; bei einer Ware in mehreren Teilsendungen der Erhalt der letzten Teilsendung. Bei regelmäßigen Warenlieferungen über einen festgelegten Zeitraum beginnt die Frist mit der ersten Lieferung.
Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an EIWTC S.à r.l., 7, rue de Parc, L-6684 Mertert, Luxemburg, info@eiwtc.lu, Telefon +352 621 549 942. Das nachstehende Formular kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Zur Fristwahrung genügt das Absenden der Erklärung vor Fristablauf.
Folgen des Widerrufs
EIWTC erstattet erhaltene Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang Ihres Widerrufs. Zusätzliche Kosten einer von Ihnen gewählten teureren Lieferart werden nicht erstattet. Es wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, sofern nicht ausdrücklich und ohne zusätzliche Kosten etwas anderes vereinbart ist.
Bei Waren darf EIWTC die Erstattung verweigern, bis die Ware zurückerhalten wurde oder Sie den Nachweis ihrer Rücksendung erbracht haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt; dies gilt nicht, wenn EIWTC die Abholung angeboten hat. Sie müssen die Ware unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Widerrufserklärung zurücksenden oder übergeben. Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie nur, wenn Sie vor Vertragsschluss entsprechend informiert wurden. Für nicht paketversandfähige Ware muss der konkrete Rücksendekostenbetrag oder eine belastbare Höchstschätzung vor Bestellung mitgeteilt werden. Die Kosteninformation wird Ihnen zusammen mit dem konkreten Angebot übermittelt.
Für einen Wertverlust müssen Sie nur aufkommen, soweit er auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war, und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dienstleistungen und digitale Inhalte
Haben Sie nach ordnungsgemäßer Belehrung ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie bei einem wirksamen Widerruf nur den gesetzlich zulässigen, verhältnismäßigen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Dienstleistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Anerkenntnis des Rechtsverlusts bei vollständiger Erfüllung.
Bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger erlischt das Widerrufsrecht bei Beginn der Bereitstellung nur, wenn Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt, den dadurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts anerkannt und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung erhalten haben. Ein individuell erstellter Beratungsbericht ist nicht schon deshalb automatisch vom Widerruf ausgeschlossen; die konkrete Vertragsart ist maßgeblich.
Für nach Ihren Spezifikationen angefertigte oder eindeutig personalisierte Waren kann eine gesetzliche Ausnahme bestehen. EIWTC informiert hierüber konkret vor Bestellung. Mängelrechte bleiben bestehen.
Muster-Widerrufsformular
An: EIWTC S.à r.l., 7, rue de Parc, L-6684 Mertert, Luxemburg; info@eiwtc.lu.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Waren / Dienstleistung: ________________________________________
Bestellt am / erhalten am: _____________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ___________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
Datum: ________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: __________________
Nichtzutreffendes bitte streichen. Das Formular muss nicht verwendet werden; eine andere eindeutige Erklärung genügt.
Vertragspartner: EIWTC S.à r.l. · R.C.S. Luxembourg B147591 · TVA LU23405978
V1.0 · 02.11.2026 · Deutsch